Der MINI Umweltbonus

Nachhaltig profitieren.

Garantiert 9.000,- EUR¹ für jeden!

Mit dem MINI Umweltbonus² und der Innovationsprämie².

Vom Umstieg auf effizientere Antriebe profitiert die Umwelt – und Sie.
Der Umweltbonus und die Innovationsprämie
Förderung von Staat und der BMW AG (der jeweilige Bundesanteil am Umweltbonus wird durch die Innovationsprämie verdoppelt)

Voraussetzungen:

  • gilt für Fahrzeuge, die ab einschließlich 04.06.2020 in Deutschland zugelassen und beim BAFA beantragt werden
  • Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeuges³ von 65.000,- EUR gewährt
  • weitere Voraussetzungen können Sie hier nachlesen

Preisvorteile beim Erwerb eines neuen vollelektrischen MINI (Netto-Listenpreis des Basismodelles³ bis zu 40.000,- EUR):

  • 3.000,- EUR (Umweltbonus von der BMW AG)
  • 3.000,- EUR (Umweltbonus vom Staat)
  • 3.000,- EUR (Innovationsprämie vom Staat)

GESAMT: 9.000,- EUR

Preisvorteile beim Erwerb eines neuen vollelektrischen MINI (Netto-Listenpreis des Basismodelles³ über 40.000,- EUR):

  • 2.500,- EUR (Umweltbonus von der BMW AG)
  • 2.500,- EUR (Umweltbonus vom Staat)
  • 2.500,- EUR (Innovationsprämie vom Staat)

GESAMT: 7.500,- EUR

Preisvorteile beim Erwerb eines neuen MINI Plug-in-Hybriden (Netto-Listenpreis des Basismodelles³ bis zu 40.000,- EUR):

  • 2.250,- EUR (Umweltbonus von der BMW AG)
  • 2.250,- EUR (Umweltbonus vom Staat)
  • 2.250,- EUR (Innovationsprämie vom Staat)

GESAMT: 6.750,- EUR

Preisvorteile beim Erwerb eines neuen MINI Plug-in-Hybriden (Netto-Listenpreis des Basismodelles³ über 40.000,- EUR):

  • 1.875,- EUR (Umweltbonus von der BMW AG)
  • 1.875,- EUR (Umweltbonus vom Staat)
  • 1.875,- EUR (Innovationsprämie vom Staat)

GESAMT: 5.625,- EUR

Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens aber am 31.12.2025

Förderung von Staat und der BMW AG (der jeweilige Bundesanteil am Umweltbonus wird durch die Innovationsprämie verdoppelt).

  • gilt für Fahrzeuge, die ab einschließlich 04.06.2020 in Deutschland zugelassen und beim BAFA beantragt werden
  • Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeuges³ von 65.000,- EUR gewährt
  • weitere Voraussetzungen können Sie hier nachlesen

Preisvorteile beim Erwerb eines neuen vollelektrischen MINI (Netto-Listenpreis des Basismodelles³ bis zu 40.000,- EUR):

  • 3.000,- EUR (Umweltbonus von der BMW AG)
  • 3.000,- EUR (Umweltbonus vom Staat)
  • 3.000,- EUR (Innovationsprämie vom Staat)

GESAMT: 9.000,- EUR

Preisvorteile beim Erwerb eines neuen vollelektrischen MINI (Netto-Listenpreis des Basismodelles³ über 40.000,- EUR):

  • 2.500,- EUR (Umweltbonus von der BMW AG)
  • 2.500,- EUR (Umweltbonus vom Staat)
  • 2.500,- EUR (Innovationsprämie vom Staat)

GESAMT: 7.500,- EUR

Preisvorteile beim Erwerb eines neuen MINI Plug-in-Hybriden (Netto-Listenpreis des Basismodelles³ bis zu 40.000,- EUR):

  • 2.250,- EUR (Umweltbonus von der BMW AG)
  • 2.250,- EUR (Umweltbonus vom Staat)
  • 2.250,- EUR (Innovationsprämie vom Staat)

GESAMT: 6.750,- EUR

Preisvorteile beim Erwerb eines neuen MINI Plug-in-Hybriden (Netto-Listenpreis des Basismodelles³ über 40.000,- EUR):

  • 1.875,- EUR (Umweltbonus von der BMW AG)
  • 1.875,- EUR (Umweltbonus vom Staat)
  • 1.875,- EUR (Innovationsprämie vom Staat)

GESAMT: 5.625,- EUR

Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens aber am 31.12.2025.

Nutzen Sie diese attraktiven Konditionen und vereinbaren Sie gleich eine Probefahrt bei uns.
Wir beraten Sie gerne.

¹ Mit dem Umweltbonus und der neuen Innovationsprämie haben Sie somit einen sicheren Preisvorteil von mindestens 9.000,- EUR beim Erwerb eines vollelektrischen MINI Cooper SE mit einem Netto-Listenpreis des Basismodelles³ von bis zu 40.000,- EUR.

² Die Förderung beträgt bei einem neuen vollelektrischen Fahrzeug 9.000,- EUR (6.000,- EUR vom Staat und 3.000,- EUR von der BMW AG) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von bis zu 40.000,- EUR und 7.500,- EUR (5.000,- EUR vom Staat und 2.500,- EUR von der BMW AG) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000,- EUR. Bei den Plug-in-Hybrid-Modellen beträgt die Förderung 6.750,- EUR (4.500,- EUR vom Staat und 2.250,- EUR von der BMW AG) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von bis zu 40.000,- EUR und 5.625,- EUR (3.750,- EUR vom Staat und 1.875,- EUR von der BMW AG) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000,- EUR. Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000,- EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung wird sowohl durch den Automobilhersteller (BMW AG), als auch durch einen Bundeszuschuss gezahlt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus.

³ ohne Ausstattung

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Gianluca Giannini
Verkaufsberater Neue Automobile BMW & MINI
Robin Duffner
Verkaufsberater Neue Automobile MINI

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Verkaufsleiter MINI & Verkaufsberater BMW
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Verkaufsberater Neue Automobile MINI