Der neue Umweltbonus für Junge Gebrauchte

Nachhaltig profitieren: Wussten Sie schon, dass Sie bis zu 7.500,- EUR¹ sparen können?

Mit dem Umweltbonus und der Innovationsprämie² für BMW und MINI Junge Gebrauchte.

Vom Umstieg auf effizientere Antriebe profitiert die Umwelt – und Sie.

Der Umweltbonus und die Innovationsprämie
Förderung von Staat und der BMW AG (der jeweilige Bundesanteil am Umweltbonus wird durch die Innovationsprämie² verdoppelt)

Voraussetzungen:

  • Erwerb (Kauf, Finanzierung oder Leasing) eines BMW oder MINI BEV- oder PHEV-Fahrzeuges (Modell muss in der Liste des BAFA aufgeführt sein)
  • Nettolistenpreis des Basismodelles (ohne Sonderausstattungen) darf nicht geringer als 40.000,- und nicht höher als 65.000,- EUR sein
  • Erstzulassung ab einschließlich 05.11.2019 oder später³
  • maximale Erstzulassungsdauer 12 Monate (ab Erstzulassung bis Abmeldung der ersten Zulassung)
  • Laufleistung zum Zeitpunkt der Zweitzulassung maximal 15.000 km
  • Fahrzeug muss im Inland mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin / den Antragsteller zugelassen sein; bei einem Leasing erhöht sich die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 Monaten bis einschließlich 23 Monate auf 12 Monate und bei über 23 Monaten auf 24 Monate
  • beim Fahrzeugerwerb gilt: CO2-Emission darf höchstens 50 g / Kilometer betragen oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 km (Basisfahrzeug ohne Sonderausstattung)

antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Tochtergesellschaften von Automobilherstellern
  • Stiftungen
  • Körperschaften und Vereine

Förderhöhe beim Erwerb eines vollelektrischen BMW oder MINI:

  • 2.500,- EUR (Umweltbonus von der BMW AG⁴)
  • 2.500,- EUR (Umweltbonus vom Staat)
  • 2.500,- EUR (Innovationsprämie vom Staat²)

GESAMT: 7.500,- EUR

Förderhöhe beim Erwerb eines BMW oder MINI Plug-in-Hybriden:

  • 1.875,- EUR (Umweltbonus von der BMW AG⁴)
  • 1.875,- EUR (Umweltbonus vom Staat)
  • 1.875,- EUR (Innovationsprämie vom Staat²)

GESAMT: 5.625,- EUR

Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens aber am 31.12.2025

Förderung von Staat und der BMW AG (der jeweilige Bundesanteil am Umweltbonus wird durch die Innovationsprämie² verdoppelt).

  • Erwerb (Kauf, Finanzierung oder Leasing) eines BMW oder MINI BEV- oder PHEV-Fahrzeuges (Modell muss in der Liste des BAFA aufgeführt sein)
  • Nettolistenpreis des Basismodelles (ohne Sonderausstattungen) darf nicht geringer als 40.000,- und nicht höher als 65.000,- EUR sein
  • Erstzulassung ab einschließlich 05.11.2019 oder später³
  • maximale Erstzulassungsdauer 12 Monate (ab Erstzulassung bis Abmeldung der ersten Zulassung)
  • Laufleistung zum Zeitpunkt der Zweitzulassung maximal 15.000 km
  • Fahrzeug muss im Inland mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin / den Antragsteller zugelassen sein; bei einem Leasing erhöht sich die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 Monaten bis einschließlich 23 Monate auf 12 Monate und bei über 23 Monaten auf 24 Monate
  • beim Fahrzeugerwerb gilt: CO2-Emission darf höchstens 50 g / Kilometer betragen oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 km (Basisfahrzeug ohne Sonderausstattung)

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Tochtergesellschaften von Automobilherstellern
  • Stiftungen
  • Körperschaften und Vereine

Förderhöhe beim Erwerb eines vollelektrischen BMW oder MINI:

  • 2.500,- EUR (Umweltbonus von der BMW AG⁴)
  • 2.500,- EUR (Umweltbonus vom Staat)
  • 2.500,- EUR (Innovationsprämie vom Staat²)

GESAMT: 7.500,- EUR

Förderhöhe beim Erwerb eines BMW oder MINI Plug-in-Hybriden:

  • 1.875,- EUR (Umweltbonus von der BMW AG⁴)
  • 1.875,- EUR (Umweltbonus vom Staat)
  • 1.875,- EUR (Innovationsprämie vom Staat²)

GESAMT: 5.625,- EUR

Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens aber am 31.12.2025.

alle Preise exkl. MwSt.
 
¹ Mit dem Umweltbonus und der Innovationsprämie haben Sie somit einen sicheren Preisvorteil von mindestens 7.500,- EUR beim Erwerb eines reinelektrischen BMW oder MINI mit einem Nettolistenpreis des Basismodelles (ohne Sonderaussattungen) von bis zu 65.000,- EUR.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus oder der Innovationsprämie.
 
² nur bei Zweitzulassung ab dem 04.06.2020
 
³ ein BMW oder MINI Junger Gebrauchter, der z.B. aufgrund einer Erstzulassung auf den Hersteller, nicht bereits mit dem Umweltbonus (oder einer vergleichbaren, staatlichen Förderung in einem anderen EU-Staat) gefördert wurde, kann ebenfalls mit dem Umweltbonus unterstützt werden
 
⁴ wird unabhängig von etwaigen weiteren BMW Group Verkaufsförderungen / -maßnahmen gewährt

Nutzen Sie diese attraktiven Konditionen!

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Dann stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung.

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T +49 7771 9305-222
M stockach@auer-gruppe.de

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M singen@auer-gruppe.de

Standort Bad Saulgau

T +49 7581 2000-0
M bad-saulgau@auer-gruppe.de

BMW 530e Limousine*: Kraftstoffverbrauch in l/100 km (kombiniert): 1,9 (NEFZ) / 1,8 (WLTP); CO2-Emission in g/km (kombiniert): 43 (NEFZ) / 41 (WLTP); Stromverbrauch (NEFZ) in kWh/100 km (kombiniert): 14,9 (NEFZ) / 18,3 (WLTP); Elektrische Reichweite in km: 61 (WLTP); 215 kW / 292 PS

BMW 530e Limousine*: Kraftstoffverbrauch in l/100 km (kombiniert): 1,9 (NEFZ) / 1,8 (WLTP); CO2-Emission in g/km (kombiniert): 43 (NEFZ) / 41 (WLTP); Stromverbrauch (NEFZ) in kWh/100 km (kombiniert): 14,9 (NEFZ) / 18,3 (WLTP); Elektrische Reichweite in km: 61 (WLTP); 215 kW / 292 PS