Bis zu 6.000,- EUR Förderung für Ihr neues Elektrofahrzeug
Die Bundesregierung hat Ende 2025 ein neues Förderprogramm für Elektroautos gestartet, das Privatpersonen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität erleichtern soll. Gefördert werden sowohl der Kauf als auch das Leasing von Neuwagen mit rein elektrischem Antrieb sowie ausgewählten Plug-in-Hybridmodellen durch staatliche Zuschüsse.
Förderfähig sind Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026, wobei eine rückwirkende Antragstellung möglich ist. Sichern Sie sich Ihren Elektroauto Zuschuss!
Soziale Staffelung des E-Auto-Boosters
Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs:
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro | 5.000 Euro |
| bis 45.000 Euro | 5.000 Euro | 5.500 Euro | 6.000 Euro |
Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-in-Hybrids:
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro | 5.000 Euro |
| bis 45.000 Euro | 5.000 Euro | 5.500 Euro | 6.000 Euro |
Leasingbeispiel Hyundai KONA Elektro Select 99 kW (135 PS) Batterie 49 kWh:
Anschaffungspreis: 38.340,00 €
Monatliche Rate: 249,- EUR1 statt 308,- EUR durch die E-Auto-Prämie von 4.000,- EUR
Laufzeit: 48 Monate
Laufleistung p.a.: 10.000 km
Ausstattungsbeispiel: Farbe: Meta Blue, Polster: Stoff Schwarz mit Innenraum in Schwarz, Navigationssystem mit 12,3-Zoll-Display und Over-the-Air-Updates, Digitales Cockpit mit 12,3-Zoll-Display, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, Rückfahrkamera, sowie Einparkhilfe vorn und hinten, Voll-LED-Scheinwerfer, Smart-Key-System mit Start/Stopp-Knopf, 2-Zonen-Klimaautomatik, Adaptive Geschwindigkeitsregelanlage mit Stopp-Funktion (ASCC)
Hyundai Kona Elektro 99 kW Select: Leistung: 99 kW / 135 PS, Energieverbrauch kombiniert: 14.60 kWh/100 km; WLTP CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A; Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 380 km
1Ein unverbindliches Leasingbeispiel der HYUNDAI Leasing, ein Geschäftsbereich der Allane SE, Dr.-Carl-von-Linde-Straße 2, 82049 Pullach. Stand 01/2026. Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Verpflichtung zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Kostenpflichtige Sonderausstattung möglich. Exklusive Überführungskosten in Höhe von 1.290 Euro. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Wir vermitteln Leasingverträge ausschließlich an die Hyundai Leasing, Dr.-Carl-von-Linde-Straße 2, 82049 Pullach. Alle Angaben vorbehaltlich Tippfehler, Zwischenverkauf und Irrtümer.
Leasingbeispiel MINI Aceman E:
Anschaffungspreis: 29.578,00 €
Monatliche Rate: 249,- EUR2
Laufzeit: 36 Monate
Laufleistung p.a.: 5.000 km
Ausstattungsbeispiel: Midnight Black metallic, Paket XS, MINI Head-Up Display, Alarmanlage, Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer, MINI Navigationssystem, Bluetooth Freisprecheinrichtung, MINI Connected, Driving Assistant, Frontkollisionswarnung
mit Bremseingriff, Parking Assistant mit Active Park Distance Control und Rückfahrkamera, Rückfahrassistent, MINI Interaction
Unit – rundes Zentral-Display mit 24 cm Durchmesser und OLED-Technologie u.v.m.
MINI Aceman E: WLTP Energieverbrauch kombiniert: 14,6 kWh/100 km; WLTP CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A; WLTP Elektrische Reichweite: 309 km; Spitzenleistung: 135 kW (184 PS).
Abbildung zeigt Sonderausstattungen.
2Leasingbeispiel für einen MINI Aceman E der BMW Bank GmbH: 36 monatliche Leasingraten à 249,00 €, Laufzeit 36 Monate, Laufleistung p.a. 5.000 km, Leasingsonderzahlung 926,09 €, Gesamtpreis 9.890,09 €, Anschaffungspreis 29.578,00 € (inkl. Überführungs- und Übergabekosten in Höhe von 950,00 € zzgl. Zulassung). Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Stand 10/2025. Alle Preise inkl. der gegebenenfalls gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Angebot gültig bis 31.12.2025.
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Alles zum E-Auto Förderprogramm
Das Förderprogramm zielt auf die Anschaffung oder das Leasing fabrikneuer Fahrzeuge ab.
Gefördert werden zu Beginn alle neuen, erstmals in Deutschland zugelassenen Pkw (Klasse M1) mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb.
Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) erhalten die Förderung nur, wenn sie bestimmte Klimaschutz-Vorgaben erfüllen.
Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder bestimmten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender). Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Nachweis des Haushaltseinkommens: Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Förderantrag Anfang 2026 können Sie demnach den Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Steuerbescheide 2024 und 2023 ansetzen.
Für verheiratete AntragstellerInnen, solche in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie solche in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen der Partnerin oder des Partners hinzuaddiert (sofern nicht bereits im Rahmen des Steuerbescheids des Antragstellers gemeinsam veranlagt).
Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht.
Quelle: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung
Stand 19.01.2026, keine Gewähr auf Inhalt und Aktualität der Angaben. Änderungen vorbehalten.
Gefördert werden private Haushalte beim Kauf oder Leasing eines Neufahrzeugs mit einem rein batterie-elektrischen Antrieb oder bestimmte Fahrzeuge mit einem Plug-In-Hybrid-Antrieb beziehungsweise Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Reichweitenverlängerer („Range-Extender“). Die Förderung erfolgt unabhängig vom Listenpreis. Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für batterieelektrische Fahrzeuge beziehungsweise 1.500 Euro für Plug-In-Hybride oder Range Extender. Damit die beiden Letzteren förderfähig sind, dürfen sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometer haben. Für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2027 wird eine Umstellung der Förderung für danach neu zugelassene Plug-in-Hybride geprüft, die sich an den CO2-Emissionen im realen Betrieb orientiert, um einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.
Quelle: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung
Stand 19.01.2026, keine Gewähr auf Inhalt und Aktualität der Angaben. Änderungen vorbehalten.
Für das Leasing eines Neufahrzeugs gelten die gleichen Voraussetzungen und Förderbeträge wie beim Kauf. Der Antrag wird vom Leasingnehmer gestellt. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug auf ihn zugelassen wird und nach der Zulassung mindestens drei Jahre gehalten wird.
Die Förderung wird eine Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing beinhalten. Sie beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung. Die Förderung richtet sich gezielt an Privatpersonen, die ein Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen wollen. Ohne Haltedauer könnten zum Beispiel Autos mit Förderung gekauft und sofort mit Gewinn weiterverkauft werden.
Quelle: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung
Stand 19.01.2026, keine Gewähr auf Inhalt und Aktualität der Angaben. Änderungen vorbehalten.
Der Antrag auf Förderung kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden. Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf die Antragstellerin oder den Antragsteller erfolgen. Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wird der Prozess möglichst digitalisiert umgesetzt: Alle erforderlichen Unterlagen und Informationen (zum Beispiel Einkommensteuerbescheid) können von den Antragstellern in digitaler Form eingereicht werden.
Quelle: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung
Stand 19.01.2026, keine Gewähr auf Inhalt und Aktualität der Angaben. Änderungen vorbehalten.
Details werden mit der Förderrichtline zeitnah bekannt gegeben. Absehbar sind:
- Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
- Fahrzeugschein, für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland
- Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt
Zur schnelleren Bearbeitung wird die Nutzung der Onlinefunktion Ihres Personalausweises bzw. die AusweisApp des Bundes empfohlen.
Quelle: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung
Stand 19.01.2026, keine Gewähr auf Inhalt und Aktualität der Angaben. Änderungen vorbehalten.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter: www.bundesumweltministerium.de
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